Jede Frau hat nach einer Hausgeburt, einer ambulanten oder stationären Geburt Anspruch auf Hebammenhilfe. Dies gilt für eine normale Geburt, eine Frühgeburt, einen Kaiserschnitt, eine Fehlgeburt und bei einer Totgeburt. Darüber hinaus kann ich Sie bis zum Ende der Stillzeit bei Stillschwierigkeiten besuchen oder telefonisch beraten.